Freiwilliges Soziales Jahr und Zivildienst im Rettungsdienst

Soziales Engagement im Rettungsdienst - mit dem Freiwilligen Sozialen Jahr (FSJ) und dem Zivildienst hast Du die Möglichkeit, ein interessantes Berufsfeld kennen- zulernen und damit mögliche Weichen für deine berufliche Zukunft zu stellen. Als FSJ-Kraft oder "Zivi" arbeitest Du nach einer fundierten sechswöchigen Grundaus- bildung im Einsatzdienst mit. Vor Überforderung brauchst Du dabei keine Angst zu haben, denn du wirst immer im Team mit erfahrenen Kollegen eingesetzt.

Seit dem 08. März 2006 ist MKT (Marburger Krankenpflegeteam) durch das Hes- sische Sozialministerium als FSJ-Trägerstelle anerkannt und für die pädagogische Begleitung und Qualifizierung der FSJ-Kräfte zuständig. Einsatzstellen der FSJ- Kräfte und Zivildienstleistenden sind 19 der 21 Rettungswachen, Werkstatt und der Kurierdienst des DRK Rettungsdienst Mittelhessen in den Landkreisen Marburg-Biedenkopf und Gießen. 
 

Bestimmungen

Die Rahmenbedingungen für Zivildienst und FSJ haben sich in den letzten Jahren entscheidend verändert. Das hat auch Auswirkungen auf die Arbeit beim Rettungsdienst. Bitte beachte darum folgende Hinweise:

  • Seit dem 1.8.2002 kann das Freiwilligenjahr auf bis zu 18 Monate verlängert werden. Das gilt natürlich auch für den Rettungsdienst. Weiterhin kann die Ableistung des FSJ auch als Ersatz für den Zivildienst anerkannt werden.
  • Ab 1.7.2003 gelten in Anlehnung an die Praxis der Bundeswehr neue Heranziehungsregelungen für den Bereich des Zivildienstes. Wer mit der Tauglichkeitsstufe 3 gemustert wurde, verheiratet ist oder in einer einge- tragenen Lebensgemeinschaft lebt oder das 23. (bzw. bei Zurückstellung das 25.) Lebensjahr vollendet hat, wird vom Zivildienst freigestellt. Wer möchte, kann jedoch erklären, dass er den Zivildienst freiwillig ableisten möchte und dann einen Einberufungsvorschlag in der Zivildienststelle seiner Wahl unterschreiben. Dies gilt selbstverständlich auch für den Rettungsdienst.

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