Der öffentliche Rettungsdienst untergliedert sich in Notfallversorgung und qualifizierten Krankentransport und ist eine öffentliche Aufgabe, die der Grundversorgung der Bevölkerung dient. Die gesetzlichen Grundlagen sind in den Gesetzgebungen der Bundesländer festgehalten. In Hessen ist dies das Hessische Rettungsdienstgesetz. Hier ist festgeschrieben, dass die Sicherstellung dieser öffentlichen Aufgabe in den Händen der Landkreise bzw. der kreisfreien Städte liegt. Diese beauftragen die Rettungsdienstorganisationen mit der Erfüllung dieser Aufgabe.
Kostenträger für den öffentlichen Rettungsdienst sind die Krankenkassen. Die Refinanzierung der rettungsdienstlichen Leistungen erfolgt über ein budgetiertes System. In diesem System werden die Bereitstellung von Rettungswachen, Personal und Fahrzeugen ebenso refinanziert wie die Einsätze selbst.